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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klicken Sie hier, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dam Beton einzusehen.

Klicken Sie hier, um die Verlegehinweise für Betonplatten und Fahrwegplatten einzusehen.

Dam Beton ergreift gezielte Maßnahmen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu unterstützen. Unser Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren. Dam Beton ist kontinuierlich auf der Suche nach besseren Produktionsmethoden und geeigneten Rohstoffen, um unsere Produkte verantwortungsvoller herzustellen.

Verlegehinweise für Betonplatten

Wir empfehlen einen tragfähigen Unterbau mit entsprechendem Gefälle. Dieser sollte aus zwei Schichten bestehen: einer 30–40 cm starken, lagenweise verdichteten Tragschicht aus Recyclingschotter und einer oberen Bettungsschicht aus mindestens 7–10 cm Betonsand 0/4.
Die Betonplatten können mit einem Vakuumheber oder mit unseren speziellen T-Haken verlegt werden. Die T-Haken können bei uns bestellt werden.
Die Betonplatten sind mit einer Fugenbreite von 5 mm zu verlegen. Abstandhalter für die Betonplatten im Format 200 × 200 cm werden mitgeliefert.
Nach dem Verlegen müssen die Fugen vollständig mit trockenem Betonsand 0/4 verfüllt und gut eingekehrt werden. Die Betonplatten müssen seitlich eingefasst werden.
Vor Beginn der Verlegearbeiten ist das Planum mithilfe von Richtschnüren mit einer Genauigkeit von ca. 2 mm vorzubereiten.